Dr. K. Weise: Psychiatriereform in Sachsen 1960 bis 1990
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Ich möchte die Entwicklung der Psychiatrie darstellen, wie ich sie an der Universität, in der Stadt Leipzig und darüber hinaus in der DDR erlebt und mitgestaltet habe. Es ist eine subjektive Perspektive, ein Zeitzeugenbericht mit all seinen Nachteilen und Vorzügen. Er beansprucht keine Gültigkeit für die DDR. Die Situation der Psychiatrie war in verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich. Selbst in Sachsen gab es auf der einen Seite progressive humanistische Entwicklungen, die den internationalen Vergleich nicht zu scheuen brauchten, u.a. in Dresden, Chemnitz, Leipzig und Plauen. Auf der anderen Seite bestanden katastrophale menschenunwürdige, auch nach DDR-Recht kriminelle Zustände mit Verletzung von elementaren Rechten der Betroffenen und Missachtung selbstverständlicher Behandlungsgrundsätze wie in Waldheim. Sie wurden auch für mich erst in der Wendezeit, nach der Auflösung der Herrschaftsstrukturen der DDR, in ihrem ganzen Umfang zugängig. Der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Einrichtungen und Regionen war schon auf der fachlichen Ebene begrenzt, noch mehr die Möglichkeiten einer öffentlichen Auseinandersetzung über Probleme der psychiatrischen Versorgung.
Psychiatrie war in besonderem Maß von den destruktiven Einflüssen des nationalsozialistischen Systems mit Zerstörung der institutionellen Basis durch Verwahrlosung und Fremdnutzung als Heim, Lazarett, Mittelentzug o. ä. betroffen.
Noch schlimmer war der moralische Tiefstand durch die aktive Beteiligung an der theoretischen Vorbereitung und praktischen Durchführung der Euthanasiemorde, bei der alle Grundprinzipien ärztlicher Ethik, dem Patienten keinen Schaden zu zufügen und der unbedingten Erhaltung des Lebens, über Bord geworfen wurden. Die Vorbereitung dieser Verbrechen reicht weit in die Geschichte der Psychiatrie. Meilensteine waren das medizinische Krankheitsverständnis, das Menschenbild von E. Kraepelin, das die Betroffenen zu Objekten macht und ihnen damit Individualität und Würde nimmt. Die Bedeutung dieses Mechanismus für die Euthanasie als erste Stufe der Vernichtung haben A. Mitscherlich und V. v. Weizsäcker dargestellt. Noch konkreter in diese Richtung weist die Klassifikation psychischer Erkrankungen als lebensunwertes Leben ( K. Binding und A. Hoche), die Forderung nach der Freigabe seiner Vernichtung.
Daraus ergaben sich für die nach der Befreiung vom Faschismus dringend anstehende Psychiatriereform zwei Linien:
1.) Die Schaffung einer Alternative zum medizinischen Krankheitsverständnis, die dem psychisch Kranken Menschenwürde und Selbstbestimmung gibt, ein anthropologisches Krankheitsverständnis, das den Patienten als Person und Subjekt mit seinen Erfahrungen und im Kontext von Biographie und Lebenssituation in den Mittelpunkt stellt.
2.) Die Wiederherstellung der instituionellen Basis, der Funktionsfähigkeit der psychiatrischen Krankenhäuser. Dabei konnte es nicht nur um Wiederherstellung gehen, da zahlreiche Forschungen im westlichen Ausland die pathogene Bedeutung der traditionellen custodialen Strukturen gezeigt hatten. Notwendig waren neue humane Versorgungsformen. Erste Ansätze waren in der DDR die Rodewischer Thesen von 1963 und in der BRD die Psychiatrie-Enquête von 1975..
