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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit  26. März 2009  geltendes Recht auch in Deutschland und sollte Leitlinie werden  für Administration, für Betreuung und Therapie auch innerhalb von Psychiatrie und Sozialpsychiatrie/Gemeindepsychiatrie. Hier ein Link zum verbindlichen Gesetzestext (dreisprachig) als pdf.

Allerdings gibt es erhebliche Widersprüche zur offiziellen deutschen Übersetzung des Gesetzestextes. Aus diesem Grund hier noch ein Link zur "Schattenübersetzung" des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Weitere Informationen zur UN-Behindertenkonvention finden Sie auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.